Ziel und Vorgehen
Der Auftrag wird in enger Zusammenarbeit mit der zuweisenden Stelle (KESB, Gericht) definiert. Die Begleitung erfolgt dabei prozessorientiert, systemisch und orientiert am gesetzten Auftrag. Bei Bedarf erfolgt eine strukturierte Berichterstattung.
Angebote
- angeordnete Beratung mit klarer Zielsetzung
- Besuchsrechtsbegleitungen: individuelle und anleitende Begleitungen vor Ort, wenn es aus Gründen des Kindesschutz die Anwesenheit einer Drittperson erforderlich macht
- Begleitung von Übergängen bei Fremdplatzierungen : Bindungssichere Übergänge, Ablösung von Bindungs- und Bezugspersonen, sowie Aufbaugestaltung einer neuen Bindungsperson
- Eltern im Dialog
Zuweisungsmöglichkeiten
Das Angebot kann im Rahmen einer bestehenden Beistandschaft (Art 308 Abs. 1 und 2 ZGB), im Zuge von Weisungen nach Art. 307 ZGB wie auch zur Abklärung des Kindesschutzes in Anspruch genommen werden. Fachpersonen aus dem Bereich der Kindes- und Erwachsenenbehörde, Mandatspersonen sowie Gerichte können Zuweisungen im gesetzlichen Kindesschutz vornehmen. Gerne prüfen wir mit Ihnen mögliche Formen.
Wir sind überzeugt, dass eine enge Zusammenarbeit mit den Behörden zur Stärkung präventiver und schützender Massnahmen im Kindesschutz beiträgt.
Tarife
Die Fachstelle ZEBO ist spezialisiert auf Themen rund um bindungs- und bedürfnisorientierte Erziehung und bieten fachkundige Begleitung für Erziehungsberechtigte. Unsere aktuellen Preise und Tarife finden Sie hier.
„Eltern im Dialog“ ist ein Angebot im Gruppenformat für Eltern, die sich mit anderen Eltern austauschen möchten, weil sie vor ähnlichen Herausforderungen mit ihrem Kind stehen (Bereichen Verhalten, Schule, Emotionen, Entwicklung oder familiäre Belastungen).